Der japanische Rechnungshof veröffentlicht den Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2020

Yuji Morita, Präsident des japanischen Rechnungshofs (Board of Audit), legte Premierminister Fumio Kishida am 5. November 2021 den jährlichen Rechnungsprüfungsbericht für das Geschäftsjahr (FY) 2020 vor. Das Kabinett legte den Bericht dann dem Parlament (Japans Zweikammer-Legislative) vor, zusammen mit der Endabrechnung der staatlichen Ausgaben und Einnahmen.

Der Bericht enthält die Ergebnisse von 210 Prüfungen, die das Board von Oktober 2020 bis September 2021 zu den Endabrechnungen der Ausgaben und Einnahmen des Staates und der regierungsnahen Institutionen für das GJ 2020 durchgeführt hat. Der Ausschuss stellte “unzulässige Beträge” in Höhe von fast 1,95 Mrd. USD fest. (Die Definition von “unzulässigen Beträgen” finden Sie unter www.jbaudit.go.jp/english/.)

Der Ausschuss hat kontinuierlich agile und flexible Prüfungen durchgeführt und auf Probleme rechtzeitig und angemessen reagiert. In dem Bericht für das Geschäftsjahr 2020 hat der Ausschuss mehrere Punkte angemerkt, darunter:

  • Ausgaben im Zusammenhang mit COVID-19-Gegenmaßnahmen;
  • Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlergehens der Bürger;
  • Soziale Sicherheit;
  • Informationstechnologie;
  • Auswirkungen der Projektmaßnahmen;
  • Vermögenswerte, Fonds und Aktien; und
  • Ordnungsgemäßer Haushaltsvollzug und angemessene Verwaltung der öffentlichen Finanzen.

Der Ausschuss kann dem Landtag und dem Kabinett jederzeit im Laufe des Jahres (auch vor dem jährlichen Prüfungsbericht) über Angelegenheiten Bericht erstatten, die er gemäß dem Rechnungshofgesetz für erforderlich hält. Im Jahr 2021 erstellte der Ausschuss zwei Sonderberichte und legte sie dem Landtag und dem Kabinett vor der Veröffentlichung des Jahresprüfungsberichts für das Jahr 2020 vor. Ebenso kann der Ausschuss nach dem Landtagsgesetz Prüfungen zu bestimmten Themen durchführen und über die Ergebnisse berichten, die vom Landtag angefordert werden. Im Jahr 2021 meldete der Ausschuss dem Landtag fünf solcher Fälle.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Vorstand unter liaison@jbaudit.go.jp.

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